Mitarbeitsunabhängige Geräte (Non-Compliance-Geräte)
In einigen Fällen reichen „normale“ feste Zahnspangen nicht aus, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen. Dann setzen wir auf sogenannte Non-Compliance-Geräte. Die Vorteile: Mit ihnen kann auch die Kieferstellung beeinflusst werden, wofür normalerweise eine herausnehmbare Zahnspange erforderlich wäre. Anders als diese erfordern Non-Compliance-Geräte jedoch keine aktive Mitarbeit (= non compliance) des Patienten, da sie fest im Mund sitzen.
Wie bei allen festsitzenden Zahnspangen ist auch bei Non-Compliance-Geräten eine gründliche und angepasste Zahnpflege besonders wichtig.
Non-Compliance-Geräte im Überblick:
- Miniimplantate sind winzige Stifte aus Titan, die in den Kieferknochen eingesetzt werden. An ihnen kann eine feste Zahnspange verankert werden, zum Beispiel um einzelne Zähne unabhängig von den anderen zu bewegen. Im Anschluss an die Behandlung werden die Miniimplantate wieder entfernt.
- Das Pendulum schiebt die oberen großen Backenzähne nach hinten, um einen Platzmangel zu korrigieren, der zum Beispiel durch zu früh fehlende Milchzähne entstanden ist. So kann häufig eine Zahnentfernung vermieden werden.
- Die Gaumennahterweiterungsapparatur verbreitert einen zu schmalen Oberkiefer, indem sie ihn der Länge nach (entlang der Gaumennaht) kontinuierlich auseinanderdrückt. In den entstehenden Spalt wächst neuer Knochen und stabilisiert das Ergebnis.
- Lingual- und Palatinalbogen fixieren die ersten großen Backenzähne, damit sie nicht nach vorne rücken. Sie kommen vor allem zum Einsatz, wenn Milchzähne zu früh fehlen.
- Das Herbstscharnier wird bei älteren Jugendlichen mit einem Überbiss eingesetzt, also wenn der Unterkiefer zu weit zurück liegt. Es nutzt das Restwachstum des Kiefers und wirkt sowohl auf den Unterkiefer als auch auf die Kiefergelenke ein. So kann häufig auf einen kieferchirurgischen Eingriff verzichtet werden.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Non-Compliance-Geräten haben.